Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle oder SPV)
Als Zweckgesellschaft oder „special purpose vehicle“ (SPV) bezeichnet man eine juristische Person, deren Aufgabe sich auf den Ankauf, die Strukturierung und die Verbriefung bestimmter Forderungen beschränkt. Zweckgesellschaften werden zum Beispiel für die Begebung von collateralized debt obligations gegründet.
Siehe auch: Collateralized Debt Obligation (CDO)
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