Bedingter Terminkontrakt
Bei einem bedingten Terminkontrakt hat der Käufer das Wahlrecht, ob er am Geschäft auch tatsächlich festhält oder es gegebenenfalls verfallen läßt. Entschließt sich der Käufer für die Erfüllung des Vertrags, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Zur Gruppe der bedingten Terminkontrakte zählen zum Beispiel Optionen. Das Gegenteil zum bedingten Terminkontrakt bildet der unbedingte Terminkontrakt.
Siehe auch: Option Termingeschäft (Forward Transaction) Unbedingter Terminkontrakt
« zurück